Beheimatung der Muslime in RLP nur mit Beteiligung der Religionsgemeinschaften möglich – wir sind bereit.

Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Gutachtenergebnisse des Landesministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz über die islamischen Religionsgemeinschaften
#SCHURA #Rheinland-Pfalz – Landesverband der Muslime

Ünal: „Die Gutachten bestätigen, dass es sich bei der Schura Rheinland-Pfalz um eine Religionsgemeinschaft handelt.“
„Die Gutachter haben auch im Zusatzgutachten bestätigt, dass es sich bei der Schura Rheinland- Pfalz um eine Religionsgemeinschaft handelt. Nun müssen wir auf dem eingeschlagenen Weg hin zu Verhandlungen über einen Vertrag zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Land fortschreiten“, sagte der Vorsitzende der Schura Rheinland-Pfalz, Akif Ünal, anlässlich des Abschlusses des Gutachtenverfahrens zu den islamischen Religionsgemeinschaften.

„Auch nach den Zusatzgutachten hat sich an der Einordung der Gutachter über den Status der Schura Rheinland-Pfalz nichts geändert. Beide haben erneut bestätigt, dass es sich bei der Schura um eine Religionsgemeinschaft handelt. Mehr noch: Die Zusatzgutachten bescheinigen uns, dass wir unsere Strukturen zwischenzeitlich sogar gefestigt haben. Auch wird in den Gutachten zutreffender Weise die ethnische und innermuslimisch-konfessionelle Heterogenität unserer Mitglieder hingewiesen, die letztlich eine Abbildung der muslimischen Gemeinschaft in Rheinland-Pfalz darstellt.

Nachholbedarf, wie er von der Landesregierung in ihrer Pressemitteilung gefordert wird, lässt sich aus den beiden Zusatzgutachten heraus nicht hinreichend begründen. Denn zum einen wird in den Gutachten eindeutig festgehalten, dass die Schura sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, anderslautende Vorwürfe hingegen seien nicht substanziell belegt. Zum anderen wird in den Gutachten auch festgestellt, dass ein Ausgleich divergierender theologischer Positionen und die Rücksicht auf kleinere Mitgliedsgemeinden systematisch stattfinden.
Der Vorwurf des Einflusses Dritter Parteien ist somit auch nicht begründet und tangiert gleichzeitig das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht der Schura.

Nach jahrelangem Hin und Her ist es nun an der Zeit, Fakten zu schaffen, um dem Bedarf der muslimischen Gemeinschaft nachzukommen. Ein Vertrag zwischen den islamischen Religionsgemeinschaften und der Landesregierung ist bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen der Muslime in Rheinland-Pfalz mehr als nötig. Hierfür braucht es politischen Willen. Diesen muss die Landesregierung nach mehreren Jahren des Sondierens nun aufbringen. Sie kann ihre Verantwortung nicht weiter auf die lange Bank schieben.

Wir als Schura Rheinland-Pfalz sind uns unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst und werden unseren Beitrag dabei leisten. Falls trotz Gutachten und Zweitgutachten auch weiterhin noch die eine oder andere Frage offenstehen, so sind wir bereit, auch diese im Gespräch anzugehen“, sagte Ünal weiter. Eine Zusatzvereinbarung kann nur dann erfolgreich abgeschlossen werden, wenn alle Vertragspartner ihren Teil dazu beitragen und aufeinander zugehen.

Vorstand der SCHURA Rheinland-Pfalz, Landesverband der Muslime