Schura Rheinland-Pfalz COVID-19 Empfehlungen und Maßnahmen für die Moscheegemeinden

Liebe Schura Mitgliedsgemeinden,

Liebe Brüder und Schwester,

Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden.

Hiermit sind alle Moscheegemeinden der Schura RLP aufgefordert alle Anstrengungen zu unternehmen, um das weitere Fortschreiten einzudämmen. Das Ziel ist, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern.

Es handelt sich weltweit und auch in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch sogar tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Die Zahl der Fälle in Deutschland steigt weiter an.

Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Als muslimische Gemeinschaft ist es unsere Pflicht gerade die Schwächeren, Älteren und Kranken in der Gesellschaft zu schützen.

Symptome sind nicht spezifisch, jedoch ähnlich der Grippe (Fieber, Husten, Atemnot, Atembeschwerden).

Fakten und aktuelle Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Als Präventivmaßnahmen werden unsere Gemeinden angeraten folgende Vorkehrungen vorzunehmen:

  • Information der Moscheegemeindemitglieder über Vorbeugemaßnahmen und Hygiene-Vorkehrungen in Freitagspredigten, (soziale) Medien, Homepage
  • Desinfektionsspender im Eingangsbereich der Moscheegemeinde
  • Enge Begrüßungsrituale vermeiden (z.B. Küsschen, Händeschütteln). Insbesondere sollte die Musafaha nach den Gebeten nicht vollzogen werden
  • Besuchsverbot von infizierten oder Kontaktpersonen
  • Personen, die persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116117 anrufen – und auch ohne Symptome 14 Tage den Moscheebesuch unterlassen.
  • Personen, die sich an einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollten auch ohne Symptome 14 Tage den Moscheebesuch unterlassen.
  • Gemeindemitglieder mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben; insbesondere Kranke, die Immunsuppressiva einnehmen sind stark gefährdet.
  • Ältere Menschen sollten zu den regulären Gebetszeiten Ihre eigenen Gebetsteppiche mitbringen. In Risikogebieten auf Moscheebesuche verzichten.
  • Präventive Schließung der Moschee bei einem bestätigten Verdachtsfall eines Gemeindemitgliedes, wo man in der Zeit von einem Besuch der Moschee ausgeht. Wiederöffnung erst nach anschließender Desinfektion der Räumlichkeiten.
  • Wöchentliche Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten
  • Alle Moscheen bleiben soweit wie möglich geöffnet. In der anhaltenden Verbreitungszeit wird es empfohlen weitestgehend je nach Wohlempfinden zu Hause zu beten.
  • Im Falle der Änderung der Gefährdungslage durch lokale Gesundheitsämter (bzw. Erklärung des Moschee-Ortes zum Risikogebiet nach Robert-Koch-Institut) sollten die Freitagsgebete ausgesetzt werden.
  • Aussetzen von gemeinschaftlichen Treffen/Aktivitäten (z.B. Sohbet, Jugendtreffen, etc.)
  • Bei Einstellung des Schulunterrichts in den Städten und Gemeinden, auch aussetzen des Moschee-Unterrichts für Schüler an Wochenenden.

Möge Allah (c.c.) uns in dieser schwierigen Stunde beistehen. Allahs Segen, Friede und Gesundheit auf Euch.

Im Namen des Vorstandes der

Schura Rheinland-Pfalz, Landesverband der Muslime e.V.,

1.Vorsitzender, Akif Ünal